Inanspruchnahme von Visagisten im Geschäftsbereich des BMEL
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Entsprechen die Kosten für die Inanspruchnahme von Visagisten i. H. v. 13.574,54 Euro im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Berichtszeitraum ab 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung den Haushaltsgrundsätzen, insbesondere dem wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit Steuergeldern (Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/27101)?