Inanspruchnahme von Rechtsbehelfen bei Abweichungen bei der Geschwindigkeit von Festnetz-Breitbandanschlüssen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in welchem Umfang Bürgerinnen und Bürger seit der jüngsten Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) Rechtsbehelfe in Anspruch genommen haben, um sich gegen "erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit" (Artikel 4 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2015/2120) ihrer Festnetz-Breitbandanschlüssen zu wehren, bzw. wie die Anbieter mit entsprechenden Beschwerden umgegangen sind?