Inanspruchnahme von Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderung ab dem Jahr 2018
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Können ab 2018 durch die Neuregelung im Bundesteilhabegesetz, § 79 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) neu, "Heilpädagogische Leistungen", individuelle Leistungen der Eingliederungshilfe für den individuellen Unterstützungsbedarf von Kindern mit Behinderung in Regeleinrichtungen flächendeckend in Anspruch genommen werden?