Inanspruchnahme von Infrastrukturprogrammen durch finanzschwache Kommunen
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Gesetzt den Fall, der Appell der Bundesregierung an die Länder, dafür Sorge zu tragen, dass finanzschwache Kommunen Infrastrukturprogramme in Anspruch nehmen können (Quelle: Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung – Maßnahmenpaket der Bundesregierung vom 5. November 2008), zeigt keine Wirkung, welche Möglichkeit sieht dann die Bundesregierung, dass diese Kommunen diese Infrastrukturprogramme in Anspruch nehmen können?</span> <span><br /> </span>