Inanspruchnahme von Betreuungstagen für den Krankheitsfall des Kindes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Eltern nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung die ihnen nach § 45 Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) gesetzlich garantierten Betreuungstage für den Krankheitsfall des Kindes in Anspruch, und welchen Änderungsbedarf sieht die Bundesregierung an dieser Regelung angesichts der Tatsache, dass viele Eltern sich das Fehlen von der Arbeit aus unterschiedlichen Gründen nicht erlauben können bzw. negative Konsequenzen fürchten (www.presseportal.de/pm/54201/3726709)?