Inanspruchnahme und Progressionsvorbehalt beim Betreuungsgeld
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welcher Höhe wurde seit Einführung des Betreuungsgeldes dieses abgerufen (bitte differenziert nach Monaten und Anzahl der Abrufe angeben), und aus welchem Grund wurde das Betreuungsgeld nicht in den Progressionsvorbehalt nach § 32b des Einkommensteuergesetzes aufgenommen (bitte mit Begründung)?