Inanspruchnahme und Gewährung von Mehrbedarfen gemäß § 21 Absatz 4 SGB II
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Wie viele Personen nahmen jährlich in dem Zeitraum von 2008 bis 2012 Förderungen gemäß § 21 Absatz 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) in Anspruch, und für wie viele Menschen wurde im jeweiligen Jahr ein Mehrbedarf auch "während einer angemessenen Übergangszeit" gewährt bzw. nicht gewährt?</p> <p>Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Anzahl der Nichtgewährung eines Mehrbedarfs "während einer angemessenen Übergangszeit" gemäß § 21 Absatz 4 SGB II für die Erarbeitung eines Bundesteilhabegesetzes?</p>