Inanspruchnahme und Geschlechtergerechtigkeit von Angeboten der Primärprävention nach § 20 SGB V
<span>Gründe für unterschiedliche Inanspruchnahme von Angeboten zur Primärprävention gem. § 20 SGB V bei Frauen und Männern, Maßnahmen zur Förderung von geschlechtsspezifischen Angeboten, Verankerung des Ansatzes des Gender Mainstreaming im § 20 SGB V, Maßnahmen zur Steigerung der Teilnahme von Männern an Angeboten zur Primärprävention</span>