Inanspruchnahme einer Förderung von Angeboten für die unabhängige Beratung von Personen mit Behinderung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wer kann die im Bundesteilhabegesetz festgeschriebene Förderung von Angeboten für unabhängige Beratung im Sinne "Betroffene beraten Betroffene" (Peer Counseling) in Anspruch nehmen, und wohin können sich die Antragsteller wenden? <br /> <br /> Wie und an wen erfolgt die Zuweisung finanzieller Mittel zum Aufbau entsprechender Strukturen und Angebote (siehe Frage 54)?