Inanspruchnahme des Weiterbildungssparens und der Arbeitnehmersparzulage für Weiterbildungszwecke
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Bundesbürgerinnen und Bundesbürger haben seit dem 1. Januar 2009 nach Kenntnis der Bundesregierung (aufgegliedert nach Jahren) das Weiterbildungssparen (Vermögensbildungsgesetz/ Arbeitnehmerzulage) in Anspruch genommen? <br /> <br /> Welche Summen wurden aus der Arbeitnehmerzulage für Weiterbildungszwecke herausgezogen?