Inanspruchnahme des Regelinstruments § 16i SGB II durch Betriebe in der Leiharbeitsbranche
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bestätigt die Bundesregierung, dass das neue Regelinstrument § 16i SGB II (sozialer Arbeitsmarkt) auch trotz der besonderen Dreiecksbeziehung von Betrieben der Leiharbeitsbranche in Anspruch genommen werden kann, und wenn ja, inwiefern wird der Lohnkostenzuschuss an das Verleihunternehmen der Intention des sozialen Arbeitsmarkts gerecht?