Inanspruchnahme des Kinderzuschlags im Rahmen der geplanten Kindergrundsicherung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welchen konkreten Berechnungen basieren – auch mit Blick auf die aktuellen Zahlen zur Inanspruchnahme des Kinderzuschlags von über einer Million Kinder – die aktuellen Angaben der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lisa Paus (www.tagesschau.de/inland/debatte-kindergrundsicherung-100.html), dass es einer Kindergrundsicherung bedarf, weil noch immer "Millionen Kinder" (laut Beitrag 3,5 Millionen Kinder) die Leistungen nicht in Anspruch nehmen, und wie setzt sich diese Berechnung konkret zusammen?