Inanspruchnahme der Zulagen und des Sonderausgabenabzugs bei der zusätzlichen Altersvorsorge
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hoch war in den letzten Jahren jeweils der Anteil der Personen, die eine zusätzliche Altersvorsorge betrieben haben, die ausschließlich die Zulagen nach Abschnitt XI des Einkommensteuergesetzes (EStG) erhalten haben, und wie hoch war jeweils der Anteil der Personen, die zusätzlich einen Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG geltend machen konnten?<br /> <br /> Wie hoch war in den letzten Jahren jeweils der Anteil der Personen, die zwar einen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen haben, der den Anforderungen des Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) entspricht, aber entweder keinen Antrag auf eine Zulage gestellt oder diese Zulage nur in vermindertem Umfang erhalten haben?