Inanspruchnahme der veränderten Ermächtigungsgrundlage in § 54 Bundesnaturschutzgesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was hat die Prüfung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ergeben, ob und in welcher Weise von den veränderten Ermächtigungsgrundlagen in § 54 des Bundesnaturschutzgesetzes Gebrauch gemacht wird (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Strenger Schutz von Arten, für die Deutschland in besonderem Maße verantwortlich ist“ auf Bundestagsdrucksache 17/1864)?