Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen durch im Rahmen öffentlicher Förderprogramme begünstigte behinderte oder ältere Menschen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Unterfallen nach der Rechtsanwendungspraxis der Bundesregierung die Tatbestände für die Nichtgewährung der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen nach § 35c Absatz 3 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes auch zinsverbilligte Darlehen bzw. steuerfreie Zuschüsse nach öffentlichen Förderprogrammen für Menschen mit Behinderung bzw. ältere Menschen und betrifft dies insbesondere solche der Kreditanstalt für Wiederaufbau, die für Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden gewährt werden?