Inanspruchnahme der Steuerbefreiung und der Steuerermäßigung gem. § 3a Abs. 1 und Abs. 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Menschen nehmen die Steuerbefreiung und die Steuerermäßigung gemäß § 3a Absatz 1 und 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in Anspruch, und wie viele minderjährige Kinder mit Behinderung sind in diesem Zusammenhang als Halter der Kfz eingetragen? <br /> <br /> Welche Haltung hat die Bundesregierung zu einer möglichen gesetzlichen Vereinfachung dahingehend, dass das Kfz von den Eltern des Kindes mit Behinderung auch für den Weg zur Arbeit genutzt werden kann?