Inanspruchnahme der Mittagsverpflegung durch Kinder und Jugendliche mit Hartz-IV-Bezug seit März 2020
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie haben sich die Ausgaben für und die Zahl der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen von gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung (gemäß § 28 Absatz 6 Satz 1, § 68 Absatz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) seit März 2020 im Vergleich zum Vormonat und zum Vorjahresmonat entwickelt?