Inanspruchnahme der forensischen Entschlüsselungsangebote von Europol durch Sicherheitsbehörden des Bundes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In wie vielen Fällen haben Bundesbehörden der Polizei und der Nachrichtendienste bereits die forensischen Entschlüsselungsangebote der jüngst um 5 Mio. Euro aufgestockten EU-Polizeiagentur Europol (u. a. "Rechenkapazitäten für die Fallbearbeitung des BKA", vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 c der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/1435) in Anspruch genommen (bitte nach Behörden geordnet darstellen), und wie rechtfertigt die Bundesregierung den weiteren Aufbau und die Bereithaltung von zusätzlichen nationalen forensischen, insbesondere Entschlüsselungskapazitäten in der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) angesichts dieser möglichen zutage tretenden Doppelung von vergleichbaren Kapazitäten und Fähigkeiten mit der parallel ihre Dienste anbietenden Europol-Entschlüsselungsplattform?