Inanspruchnahme der Förderung genossenschaftlichen Wohnens durch bestimmte Personengruppen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Stellt die Bundesregierung sicher, dass die Förderung genossenschaftlichen Wohnens (KfW 134) von z. B. Bürgergeld oder Sozialhilfe Beziehenden, von Rentnerinnen und Rentnern oder Selbstständigen, die üblicherweise von den kreditgebenden Instituten wegen unsicherer Rückzahlungsmöglichkeiten nicht als kreditwürdig anerkannt werden, in Anspruch genommen werden kann, und wie, wenn laut Förderprogramm "bankübliche Sicherheiten erforderlich" sind (vgl. www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000004835_M_134.pdf)?