Inanspruchnahme der Corona-Überbrückungshilfen durch Klein- und Mittelunternehmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Planungen bestehen von Seiten der Bundesregierung, kleinen und mittelständischen Unternehmen eine Inanspruchnahme der "CoronaÜberbrückungshilfen" zu ermöglichen, bei denen das Kriterium des 60-prozentigen Umsatzeinbruches gegenüber den Vorjahresmonaten nicht erfüllt wird, jedoch die Betriebsleistung ab März 2020 sowie in den Folgemonaten um mehr als 60 Prozent einbrach und somit erst zeitverzögert, ggf. erst im vierten Quartal 2020 oder zu Beginn 2021, zu einem Umsatzeinbruch führen wird?