Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung beim gesetzlichen Mindestlohn für Langzeitarbeitslose
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Bescheinigungen zur Geltendmachung einer Ausnahme vom gesetzlichen Mindestlohn für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung (§ 22 Absatz 4 MiLoG) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von den zuständigen Stellen in den Jahren seit Geltung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 jeweils jährlich ausgestellt, und wird die Bundesregierung auch zukünftig an dieser Ausnahmeregelung festhalten (falls ja, bitte unter Bezugnahme auf § 22 Absatz 4 Satz 2 MiLoG begründen)?