Inanspruchnahme der abschlagsfreien Rente ab 63 durch geringfügig beschäftigte ALG-I-Empfänger
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Worauf stützt die Bundesregierung die in ihrer Antwort auf die SchriftlicheFrage 38 aufBundestagsdrucksache 18/1921 formulierte Annahme, dass sie nicht mit einer "nennenswerten Änderung der prognostizierten Begünstigtenzahl" rechnet, und wenn man der Nutzung der dort beschriebenen Fallgestaltung Einhalt gebieten wollen würde, wie sollte man dies aus Sicht der Bundesregierung am besten tun? </p>