Inanspruchnahme coronabedingter Sonderregelungen zum Elterngeld
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchem Ausmaß wurde nach Kenntnis der Bundesregierung von den coronabedingten Sonderregelungen Gebrauch gemacht, gemäß derer Eltern in systemrelevanten Berufen Elterngeldmonate verschieben konnten sowie der Partnerschaftsbonus nicht zurückgezahlt werden musste, wenn Eltern aufgrund der COVID-19-Pandemie mehr oder weniger arbeiteten als geplant (§ 27 Absatz 1 bis 3 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes – BEEG), und mit welcher Begründung wurden diese Sonderregelungen trotz Fortbestand der pandemischen Lage nicht verlängert?