In einen Drittstaat unbekannt verzogene syrische Staatsangehörige
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Schutzberechtigte (nach § 3 Absatz 1 AsylG und Artikel 16a GG) sowie Bleibeberechtigte (§ 4 Absatz 1 AsylG, § 60 Absatz 5 und 7 AufenthG) mit syrischer Staatsangehörigkeit sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten neun Monaten aus Deutschland in ein Land außerhalb der Europäischen Union, welches nicht ihr Herkunftsland ist, unbekannt verzogen (bitte nach Gruppen aufschlüsseln)?