In-Camera-Verfahren als Instrument zur Steigerung der Transparenz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Haltung hat die Bundesregierung zum In-Camera-Verfahren als Instrument zur Steigerung der Transparenz, und welche – insbesondere verfassungsrechtlichen Gründe – sprechen aus Sicht der Bundesregierung für oder gegen die Ausweitung oder Einführung dieses Verfahrens, insbesondere (aber nicht ausschließlich) im Atomrecht?