Importbeschränkung für mit Kreosot imprägniertes Holz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung gemäß Artikel 129 der REACH-Verordnung und nach dem Beispiel Frankreichs, als vorläufige Maßnahme zum Schutz der Umwelt, eine Importbeschränkung nach Deutschland von mit Kreosot imprägniertem Holz für andere Verwendungen als die Imprägnierung von Bahnschwellen beschließen, und wenn nein, warum nicht (http://ec.europa.eu/transparency/regcomitology/index.cfm?do=search. documentdetails&Dos_ID=17600&ds_id=61886 &version=1&page=1)?