Import von Teakholz für die Gorch Fock
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Bundesregierung ausschließen, dass beim Import des Teakholzes für die Gorch Fock Steuervermeidung (z. B. durch Änderung der Zolldeklarationsnummer innerhalb eines Importvorganges), wie öffentlich berichtet wurde (www.deutschlandfunk.de/umwelt-und-verbrauch er.696.de.html und www.abendblatt.de/politik/article231012630/Naturschuetzer-beantragen-Stoppder-Gorch-Fock-Sanierung.html) auftrat, und teilt die Bundesregierung die Einschätzung (wie im ersten Beitrag oben geäußert), dass aus dem Ausland importiertes Holz gegen das Verbot des Artikels 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 (EUTR) verstößt und somit als illegal geschlagen einzustufen ist, wenn das Holz im Widerspruch zu den einschlägigen Rechtsvorschriften des Landes des Holzeinschlags geschlagen wurde, worunter auch Vorschriften für Handel und Zoll zählen (z. B. durch Änderung der Zolldeklarationsnummer innerhalb eines Importvorganges)?<br /> <br /> Ist es nach Einschätzung der Bundesregierung legal, innerhalb eines Importvorganges von Holz in die EU/nach Deutschland die Zolldeklarationsnummer zu verändern, und wie oft hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), als zuständige Behörde bei der Umsetzung der EUTR, die Zolldeklarationsnummern bei Importvorgängen von Holz in die EU/nach Deutschland überprüft?