Import von aus Atomkraft gewonnenem Wasserstoff
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern wird die Bundesregierung über die grenzüberschreitenden Transportinfrastrukturen für Wasserstoff, die Deutschland und Frankreich im Rahmen des "Important Project of Common European Interest" (IPCEI) mit dem Ziel eines integrierten Marktes zur Wasserstoffproduktion schaffen wollen (siehe Entwurf des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans, S.14: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_E/2020-12-16-deutscher-aufbau-und-resilienzplan/1-Regierungsentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2), auch den Import von aus Atomkraft gewonnenen Wasserstoff nach Deutschland zulassen, und wird die Bundesregierung die Förderung von Wasserstoffnutzung durch deutsche Unternehmen, beispielsweise durch Betriebs- und Investitionskostenzuschüsse im Rahmen von Carbon Contracts for Difference (www.bmwi-energiewende.de/EWD/Redaktion/Newsletter/2020/12/Meldung/direkt-erklaert.html), an die Bedingungen knüpfen, keinen aus Atomkraft gewonnenen Wasserstoff zu nutzen?<br /> <br />