Implementierung einer technischen Sicherheitseinrichtung beim Einsatz eines elektronischen Aufzeichnungssystems durch juristische Personen des öffentlichen Rechts
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung die Pflicht zur Implementierung einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) in solchen Fällen, in denen juristische Personen des öffentlichen Rechts zwar steuerlich aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge mit Hilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems erfassen, diese aber nicht steuerbar sind (z. B. Mahngebühren bei Bibliotheken; vgl. www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2020-02-18-steuergerechtigkeit-belegpflicht.html, Antwort zum Anwendungsbereich), und wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in der juristische Personen des öffentlichen Rechts digitale Grundaufzeichnungen manipuliert haben?