Impfung Geflüchteter gegen das Coronavirus
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Maßnahmen sind von Seiten der Bundesregierung (ggf. in Zusammenarbeit mit den Landesregierungen) geplant, um sicherzustellen, dass auch Geflüchtete mit unterschiedlichem Aufenthaltsstatus (z. B. Flüchtlinge mit Schutzstatus, Asylsuchende, Geduldete, Ausreisepflichtige) Zugang zu Impfungen nach der Coronavirus-Impfverordnung erhalten – vor dem Hintergrund, dass für diesen Personenkreis der Zugang zur Gesundheitsversorgung prekär ist und insbesondere da nach § 6 der Coronavirus-Impfverordnung die Vorlage eines Personalausweises bzw. Reisepasses oder eines ärztlichen Nachweises zur Bestätigung der Zugehörigkeit zu einer vulnerablen Gruppe Voraussetzung dafür ist, prioritär geimpft zu werden –, und wie kann nach Einschätzung der Bundesregierung die Impfung von Menschen ohne Aufenthaltsstatus (sans papiers) in der Praxis ohne Angst vor einer drohenden Abschiebung möglich sein, wenn diesen Menschen zwar aus gesundheitspolitischer und epidemiologischer Sicht die Möglichkeit einer Impfung erhalten sollten, sie jedoch beim Aufsuchen der Impfzentren (die in den Händen der Bundesländer, also von staatlichen Stellen, sind) mit einer Information der Ausländerbehörden und damit mit einer Abschiebung rechnen müssten?