Impfpriorisierung von Menschen mit Vorerkrankungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung ihre Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das CoronaVirus SARS-CoV-2 so ergänzen, dass Personen mit Vorerkrankungen, für die bisher zwar keine ausreichende wissenschaftliche Evidenz bezüglich des Verlaufs einer COVID-19-Erkrankung vorliegt, für die aber ein erhöhtes Risiko angenommen werden kann, sowie Personen, die diese Menschen direkt unterstützen (z. B. persönliche Assistenz von Menschen mit Behinderungen, mobile Dienste oder Angehörige), in die Prioritätsstufe 1 eingeordnet werden, und wenn nicht, aus welchem Grund verzichtet sie auf eine entsprechende Ergänzung?