Immobilienerwerb durch Einsatz eines Erbes von Personen mit Bezug von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Möglichkeiten hat nach Ansicht der Bundesregierung eine Person, die im Bezug von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder dem SGB XII steht, ein ihr zufließendes Erbe dafür einzusetzen, um eine selbstgenutzte, angemessene Eigentumswohnung oder ein Haus zu kaufen?