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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-76473

Immissionsrichtwerte für urbane Gebiete

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung die Begründung, dass die neuen Immissionsrichtwerte für urbane Gebiete &quot;Vor dem Hintergrund der noch geringeren Lärmschutzanforderungen, die die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) an den Schutz der Wohnnutzung in Kern-, Dorf- und Mischgebieten vorsieht&quot; (siehe S. 6 des Entwurfs zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm &ndash; TA Lärm) vom 7. Juli 2016), vertretbar sind, für hinreichend, oder trifft es nicht zu, dass die Lärmbelastung für viele Anwohner dieser Gebiete trotzdem steigen würde, und wie begründet sie dies?