Immissionsrichtwerte für urbane Gebiete
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung die Begründung, dass die neuen Immissionsrichtwerte für urbane Gebiete "Vor dem Hintergrund der noch geringeren Lärmschutzanforderungen, die die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) an den Schutz der Wohnnutzung in Kern-, Dorf- und Mischgebieten vorsieht" (siehe S. 6 des Entwurfs zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) vom 7. Juli 2016), vertretbar sind, für hinreichend, oder trifft es nicht zu, dass die Lärmbelastung für viele Anwohner dieser Gebiete trotzdem steigen würde, und wie begründet sie dies?