Im Umfeld des AVR Jülich vorgesehene Flächensperrung zum Schutz vor einer Strahlenbelastung beim Abtransport des Reaktorbehälters
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Flächen müssen nach Erkenntnissen der Bundesregierung angesichts der Aussage der Strahlenschutzkommission auf Seite 19 ihrer Stellungnahme zum Rückbau des AVR Jülich vom Dezember 2008 (u. a. „Nach den gegenwärtig vorliegenden Berechnungen zur maximalen Strahlenexposition durch Direktstrahlung im Bereich des Außenzaunes nord- und südöstlich des AVR ist der Beitrag der Direktstrahlung zur gesamten Strahlenexposition so hoch, dass der Grenzwert für die effektive Dosis nach § 46 StrlSchV (vgl. Abschnitt 5.3.4) fast ausgeschöpft ist.“) auf dem Gelände und in der Umgebung des Geländes des Forschungszentrums Jülich (z. B. angrenzende Waldgebiete, Ortschaft Daubenrath) während der in Kürze anstehenden Phase des Heraushebens und des Transports des Reaktorbehälters des AVR Jülich zum Schutz vor Strahlung gesperrt und evakuiert werden, oder durch welche anderen Maßnahmen soll der Schutz der Bevölkerung und der Mitarbeiter des Forschungszentrums vor einer zu hohen Strahlenexposition gewährleistet werden?