Im Rahmen von Initial Coin Offerings nicht der Prospektpflicht unterfallende und ohne aufsichtsrechtliche Erlaubnis handelbare Token bzw. Coins
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Arten von Token/Coins unterfallen im Rahmen von Initial Coin Offerings (ICOs) von deutschen Anbietern aus welchen Gründen nicht der Prospektpflicht nach dem Wertpapierprospektgesetz oder dem Vermögensanlagengesetz oder können von deutschen Anbietern oder Dritten ohne eine aufsichtsrechtliche Erlaubnis (u. a. nach dem Kreditwesengesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch, dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz oder dem Versicherungsaufsichtsgesetz) im Rahmen von ICOs begeben, vermittelt, gewerblich an- oder verkauft oder auf Zweitplattformen gehandelt werden (bitte Gründe angeben)?