Identitätstäuschung durch jesidische Asylsuchende
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In wie vielen der durch die Interne Revision des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) überprüften knapp 4 600 Asylverfahren hat sich herausgestellt, dass die Asylsuchenden hinsichtlich ihrer (jesidischen) Identität/Herkunft (aus Syrien bzw. Irak) getäuscht und die Beschäftigten des BAMF dies gewusst haben (bitte so ausführlich wie möglich darstellen), und stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass abgesehen von solchen Fällen der Täuschung die Asylsuchenden ganz überwiegend – unabhängig von etwaigen internen Verfahrensverstößen in der BAMF-Außenstelle in Bremen – bundesweit mit einem Schutzstatus in Deutschland rechnen konnten, angesichts von Schutzquoten jesidischer Asylsuchender aus dem Irak bzw. aus Syrien in den Jahren 2015 und 2016 in Höhe von 90 bis 100 Prozent (vgl. z. B. Bundestagsdrucksache 18/11589, Anlage zu Frage 2f, bitte ausführen)?