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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-302327

Identifizierung von ethnischen Minderheiten deutscher Staatsangehörigkeit

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie können die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden feststellen, ob eine Person respektive eine Personengruppe Minderheitenrechte für sich in Anspruch nehmen kann, wenn die Bundesregierung in einer Antwort auf eine meiner früheren Einzelfragen mitteilt, dass über die in § 6 des Bundesvertriebenengesetzes explizierten Kriterien für die Bestimmung der deutschen Volkszugehörigkeit von Vertriebenen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes hinaus keine weiteren Kriterien für eine begriffliche Abgrenzung von deutschen Staatsbürgern mit einer deutschen Volkszugehörigkeit, die keine Minderheitenrechte für sich in Anspruch nehmen können (vgl. Bundestagsdrucksache 20/6865, S. 55), und deutschen Staatsbürgern mit einer fremden Volkszugehörigkeit existieren (vgl. Bundestagsdrucksache 20/7274, S. 26), woran also erkennt die Bundesregierung die fremde Volkszugehörigkeit einer Person oder Personengruppe mit deutscher Staatsangehörigkeit in Abgrenzung von deutschen Staatsbürgern mit deutscher Volkszugehörigkeit?