Identifizierung verbundener Unternehmen in der Schaustellerbranche
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Bedingungen für den Erhalt von Corona-Überbrückungshilfen in der Branche der Schausteller in Bezug auf die Identifizierung von verbundenen Unternehmen, dass das an sich entscheidende Merkmal wechselseitiger Beherrschung (z. B. durch Vertrag, Stimmanteile, Mehrheitsverhältnisse) allein schon durch genetische Abstammung als erfüllt angesehen wird, und mit welcher Begründung?