Identifizierung bzw. Registrierung von Asylbewerbern mit körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung zur Sicherstellung der Identifizierung/Registrierung von Flüchtlingen und Asylsuchenden mit körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen, welche die Voraussetzung für eine Leistungsgewährung nach den §§ 4 oder 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) bildet und deren Fehlen eine grundlegende Hürde beim Zugang zu einer bedarfsgerechten Versorgung und Unterbringung darstellt, was in der öffentlichen Anhörung der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention am 15. Februar 2017 bekräftigt wurde (www.institut- fuer-menschenrechte.de/monitoring-stelle-un-brk/meldung/article/monitoring-stelle-un-brk-beriet-mit-zivilgesellschaft-ueber-die-versorgungs-und-unterbringungssitua/) – wobei nach meiner Auffassung weder in der Antwort auf meine Schriftliche Frage 31 auf Bundestagsdrucksache 11470 noch in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 18/9009), auf welche die Bundesregierung in erster verwiesen hatte, konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Identifizierung genannt werden?