Hypothetische Kosten einer vorgezogenen BAföG-Reform
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Mehrausgaben würden der Bundesregierung in den kommenden vier Jahren entstehen, wenn sie die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Eckdaten für eine BaföG-Reform ("Die Wohnkostenpauschale erhöhen wir zum Wintersemester 2026/27 einmalig auf 440 Euro pro Monat und überprüfen diese regelmäßig. Die Freibeträge werden dynamisiert. Den Grundbedarf für Studierende passen wir in zwei Schritten (hälftig zum Wintersemester 2027/28 und 2028/29) dauerhaft an das Grundsicherungsniveau an. Der Grundbedarf für Schülerinnen und Schüler wird in gleichem prozentualem Umfang erhöht.") bereits zum Wintersemester 2025/2026 umgesetzt hätte (falls keine konkrete Planung zur Dynamisierung der Freibeträge vorliegt, diese bitte außen vor lassen)?