Humanitäre Hilfe zugunsten der in Syrien mitinhaftierten Kinder deutscher IS-Kämpfer
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern leistet die Bundesregierung gemäß den humanitären Prinzipien in Syrien auch explizit humanitäre Hilfe zugunsten der mitinhaftierten Kinder deutscher Staatsangehöriger, die zum "Islamischen Staat" (IS) ausgereist sind und sich nun in Syrien in Haft befinden, und inwiefern sprechen die Bedingungen, unter denen diese Hilfe geleistet wird, aus Sicht der Bundesregierung dafür, das Angebot zur Überstellung der Kinder nach Deutschland (FAKT, 25. März 2019, Kurdenvertreter bietet Übergabe deutscher IS-Kinder an, www.mdr.de/investigativ/fakt-exklusiv-iskinder-100.html) anzunehmen?