Humanitäre Hilfe für Venezuela
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit kann die Bundesregierung der Aussage des Sachverständigen Ralf Südhoff in der öffentlichen Anhörung des Menschenrechtsausschusses des Deutschen Bundestages am 20. März 2019, Venezuela sei ein „Schulbeispiel, wie man humanitäre Hilfe nicht leisten sollte“, zustimmen, und wie begründet die Bundesregierung die Zurückhaltung der von ihr zugesagten 5 Mio. Euro für humanitäre Hilfe in Venezuela (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundesregierung-erkennt-uebergangspraesidenten-an-1576740) vor dem Hintergrund der ebenfalls in besagter öffentlicher Anhörung artikulierten Einschätzung von Ralf Südhoff, zumindest „eine begrenzte Hilfe im Land“ sei möglich, zivile Hilfsorganisationen wie auch die WHO hätten dies bereits bewiesen?