Humanitäre Gründe für die Aufnahme von Bootsflüchtlingen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche humanitären Gründe nach Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 lagen konkret vor, um die 186 sog. Bootsflüchtlinge (Stand 10. Juli 2019, vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 19/11757) aufzunehmen (ich bitte um Kategorisierung in die zehn häufigsten Gründe)?