Honorierung der Psychiatrien; vermehrter Einsatz von Medikation zur Verkürzung der Behandlungszeiten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Werden nach der derzeitigen Honorierung und nach der geplanten neuen Honorierung der Psychiatrien für Patientinnen, die zwangseingewiesen oder zwangsbehandelt werden, höhere Honorare eingeräumt als für solche, die nicht zwangseingewiesen oder zwangsbehandelt werden, und kann die vorgesehene Degression bei den Tagespauschalen im PEPP-Entgeltkatalog dazu führen, dass vermehrt auf Medikation und auf Zwangsmedikation zurückgegriffen wird, um die Behandlungszeiten zu verkürzen?