Holzkohleanteil aus Raubbau bzw. illegaler Holzkohleproduktion von importierter Grillkohle
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zum Holzkohleanteil aus Raubbau bzw. illegaler Holzkohleproduktion bei der nach Deutschland importierten Grillkohle vor (bitte Anteil mit Blick auf die Legalität als kritisch bewerteter Holzkohle angeben) angesichts der aktuellen Funde von Grillkohle, deren Legalität zweifelhaft ist, wie die "Marktanalyse Grillkohle 2018" (www.wwf.de/fileadmin/fm-wwf/Publikationen-PDF/WWF_Marktanalyse-Holzkohle_2018.pdf) des WWF (World Wide Fund For Nature) zeigt, und kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher Holzkohle aus Raubbau bzw. illegaler Holzkohleproduktion legal und ohne weitere Informationen auch in Zukunft im Handel kaufen können, wenn oben genannte Funde auftreten und gleichzeitig der Sachstand der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages "Fragen zum Import von Holzkohle, Holz und Holzkohleprodukten" (S. 6, www.bundestag.de/blob/543824/7b3ad8ce5f3d9a10ee73bc0841bc5e16/wd-5-100-17-pdf-data.pdf) sagt, "Die Einfuhr von Holzkohle kann daher per se als legal angesehen werden, da die Verordnung auf sie keine Anwendung findet"?