Höhere Gesundheits- und Unfallgefährdung von Leiharbeitsbeschäftigten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der signifikant höheren Gesundheitsund Unfallgefährdung von Leiharbeitsbeschäftigten (vgl. Gefahrtarif 2011 der Verwaltungsberufsgenossenschaft), und inwiefern will die Bundesregierung diesen Umstand bei der angekündigten Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes mit welcher Begründung berücksichtigen?