Hoher Anteil fehlerhafter Heilmittelverordnungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass der Anteil fehlerhafter Heilmittelverordnungen weiterhin hoch ist (vgl. https://therapeuten-am-limit-de./wp-content/uploads/2019/11/Auswertung-Onlinebefragung-Absetzungen-im-Heilmittelbereich2.pdf), obwohl durch das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung seit dem 1. Januar 2017 vorgeschrieben ist, dass die Vertragsärzte für die Verordnung von Heilmitteln eine von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zertifizierte Software nutzen müssen (vgl. § 73 Absatz 10 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, SGB V), und nach welchen Kriterien wird diese Software zertifiziert, damit sie fehlerhafte Abrechnungen wirkungsvoll vermeidet?