Höhe etwaiger Erstattungsansprüche in Bezug auf Mautteilsätze für Kosten polizeilicher Dienste
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welche Höhe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten der aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 29. Oktober 2020 (www.tagesschau.de/wirtschaft/eugh-lkw-maut-101.html) ggf. zurückzuerstattenden (bzw. nun nicht mehr erhebbarer) Mautteilsätze für Kosten polizeilicher Dienste zwischen den Jahren 2009 und 2022 insgesamt, und in welcher Art und Weise soll eine Rückerstattung erfolgen (bitte begründen)?