Skip to content
GovLens is in free beta — full access while we build. Join the beta →
← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-264981

Höhe des Maximalbetrags in Bezug auf die Überbrückungshilfe zur Bewältigung der Corona-Krise

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist in den Eckpunkten für die Überbrückungshilfe des Bundes festgelegt, dass für alle zur Bewältigung der Corona-Krise gewidmeten Hilfsprogramme (Zuwendungen des Landes, Zuwendungen des Bundes, KfW-Programme, Landesbürgschaften) ein Maximalbetrag von 800.000 Euro als genehmigte Beihilfe gilt, und folgt daraus aus Sicht der Bundesregierung, dass aus beihilferechtlichen Gründen zugänglich gemachte Fördermittel für gemeinnützige Verbände (wie die Landesverbände des Deutschen Jugendherbergswerks) trotz nachgewiesener Förderbedarfe und trotz ggf. höher ausfallender Förderberechtigungen nicht über den Grenzwert von 800.000 Euro angenommen werden dürfen?