Höhe des kommunalen Eigenanteils für den Mittelabruf aus dem Programm "Soziale Stadt"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hoch wird der kommunale Eigenanteil für den Abruf der Mittel aus dem Programm "Soziale Stadt" (Zwischenbericht des Staatssekretärsausschusses vom 18. März 2014, Seite 9) sein, und wie soll sichergestellt werden, dass auch besonders finanzschwache Kommunen, beispielsweise solche im Haushaltssicherungsverfahren, diese Mittel abrufen können, wenn sie nicht ihren Eigenanteil leisten können?